Mit dem Jahreswechsel kommt auch das neue Kassengesetz 2020 und damit neue Anforderungen an die Kassenführung und die digitalen Kassensysteme. Das Ziel ist es, die digitalen Registrierkassen deutschlandweit mit einem Manipulationsschutz auszurüsten, daher müssen auch alle elektronischen Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein, um zu verhindern, dass gespeicherte Daten nachträglich noch verändert werden. Manipulationen an Registrierkassen wird damit der Kampf angesagt! Nur wenige Gastronomen sind über die bevorstehenden Änderungen informiert und das obwohl der Termin näher rückt. Wir klären auf!
Kassensicherungsverordnung
Der 01.01.2020 ist für Gastronomen ein wichtiges Datum, da sie sich ab jetzt an die Kassensicherungsverordnung halten müssen. Das Kassengesetz 2020 dient zum Schutz vor Manipulation an Kassen und zur Unterbindung von Schwarzgeld und Steuerhinterziehung. Die Kassensicherungsverordnung besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
Bestandteil |
Erläuterung |
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) |
Kassensystem mit TSE (bestehend aus: Sicherheitsmodul, Speichermedium & digitaler Schnittstelle) |
Belegausgabepflicht |
Verpflichtung Kassenbelege an Gäste auszugeben (ausgedruckt oder digital) |
Kassenmeldepflicht |
Meldung der Kassensysteme beim Finanzamt |
Kassensicherungsverordnung TSE
Durch das neue Kassengesetz ist ab dem 01.01.2020 vorgeschrieben, dass die digitalen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen, bestehend aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitaler Schnittstelle. Die Einrichtung soll sicherstellen, dass die erfassten und aufgezeichneten Daten nachträglich nicht mehr verändert oder gelöscht werden können. Um die Sicherheitseinrichtung kümmert sich zwar Ihr Kassenhersteller, allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich bei Ihrem Anbieter erkundigen, ob Ihr Kassensystem ab 2020 finanzamtkonform sein wird. Dies kann beispielsweise ganz einfach über ein Update geschehen. Hält Ihr aktuelles System nicht den neuen Anforderungen stand, sollten Sie sich zügig nach Alternativen erkundigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei Ihrem aktuellen Hersteller frühzeitig erfragen, ob er die Änderungen entsprechend der Kassensicherungsverordnung vornimmt. Bei Verstößen gegen die Kassensicherungsverordnung müssen Sie als Gastronom mit Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 € rechnen. Daher sollten Sie sich unbedingt an die Anforderungen der Verordnung halten und zum Jahreswechsel alles umgestellt haben.
Hinweis: Starten Sie so früh wie möglich mit Ihrer aufgerüsteten Kasse, denn falls etwas schiefgeht, stuft das Finanzamt Ihre Buchungen ohne TSE als illegal ein. Da alle technischen Anpassungen bereits eher möglich gewesen wären, gibt es nämlich keine Übergangsfrist.
Bestandteile TSE |
Aufgabe |
Sicherheitsmodul |
Sicherung der erfassten Grundaufzeichnungen → Verhinderung, dass diese gelöscht oder verändert werden |
Speichermedium |
Speicherung der Grundaufzeichnungen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist |
Schnittstelle |
Übertragung von der Kasse an das Finanzamt |
Belegausgabepflicht
Auch die Belegausgabepflicht gehört zum neuen Kassengesetz 2020. Sie gilt nur für alle elektronischen Kassensysteme, offene Ladenkassen sind somit von der Verordnung ausgenommen. Die Verordnung besagt, dass jedem Ihrer Gäste ein Kassenbeleg ausgehändigt werden muss. Egal, ob großes Familienessen oder Coffee to go, jedem Gast muss ein Beleg ausgehändigt werden. Unabhängig davon, ob Ihr Gast dies möchte oder nicht, Sie müssen ihn in jedem Fall zur Verfügung stellen. Handeln Sie entgegen der Anforderungen, machen Sie sich strafbar und müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Den Beleg können Sie entweder in Papierform oder digital bereitstellen. Wenn der Gast einwilligt, können Sie ihm den Beleg also auch per E-Mail zukommen lassen, um Papiermüll zu vermeiden. Beim Versenden von Belegen in elektronischer Form müssen Sie jedoch die DSGVO beachten!
Befreiungsantrag
Das Bereitstellen von Kassenbelegen in gedruckter oder elektronischer Form ist aufwendig und mühsam, das sieht auch der Gesetzgeber ein. Aufgrund der Praktikabilität und Zumutbarkeit bieten die Behörden den Unternehmen daher eine Befreiung von der Pflicht an. Sie haben also die Möglichkeit, sich von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen, wenn es sich um eine Vielzahl von Warenverkäufen an nicht bekannte Personen handelt. Stellen Sie hierzu einfach einen Antrag beim zuständigen Finanzamt und warten auf die entsprechende Zustimmung. Insbesondere in Cafés, Bars und Diskotheken ist es schwierig, den Voraussetzungen nachzukommen, daher ist es empfehlenswert, den Befreiungsantrag beim Finanzamt zu stellen. Dort wird dann im Einzelfall entschieden, ob Sie von der Pflicht befreit werden oder nicht. Wird dem Antrag stattgegeben, sind Sie nicht mehr dazu verpflichtet, Belege auszuhändigen.
Überprüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Kassensystem in der Lage ist, Belege zu drucken oder diese gegebenenfalls auch elektronisch zu übermitteln. Auf einem ordnungsgemäßen Kassenbeleg sollten übrigens folgende Informationen stehen:
- Name & Anschrift Ihres Gastro-Betriebes
- Datum & Uhrzeit der Belegausstellung
- Menge & Art der Bestellung
- Transaktionsnummer
- Entgelt & Steuerbetrag
- Seriennummer Kassensystem / Sicherheitsmodul
Kassenmeldepflicht §146a Abs. 4 AO
Ein weiterer Bestandteil der Kassensicherungsverordnung ist die Kassenmeldepflicht. Sie besagt, dass ab 2020 Kassen steuerpflichtiger Unternehmen beim Finanzamt gemeldet werden müssen, um Manipulationen einzuschränken. Dazu gehört die Übermittlung einiger Daten wie beispielsweise:
- Informationen zum elektronischen Aufzeichnungssystem & Anzahl
- Anschaffungsdatum
- Art der zertifizierten TSE
- Datum Außerbetriebnahme
Für die Kassenmeldepflicht wird es amtliche Vordrucke geben, die Sie anschließend mir Ihren Angaben füllen.
Jetzt haben Sie alle nötigen Informationen zum neuen Kassengesetz 2020 und können beruhigt ins neue Jahr starten, denn bei GastroPlus24 bekommen Sie nicht nur hochwertigen Gastronomiebedarf zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch die neuesten Infos zur Gastro-Branche. Nehmen Sie das Kassengesetz ernst und nehmen die nötigen Änderungen vor, denn ab 2020 ist mit verstärkten Kontrollen des Finanzamtes zu rechnen. Gehen Sie daher kein Risiko ein und stellen frühzeitig um!
geschrieben von Denise