Wegen der zunehmenden Ausweitung des Coronavirus und der stärker werdenden Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland müssen wir uns aktuell an einige Vorgaben der Regierung halten. Vor allem die Gastronomie ist aufgrund von Corona momentan von drastischen Einschränkungen betroffen. Die massiven Umsatzrückgänge machen es für viele Gastronomen schwierig, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Laufende Kosten und nahezu keine Umsätze sind während der Corona-Krise Realität für einen Großteil der Gastronomen. Viele Betriebe befinden sich in einer dramatischen Lage und stehen kurz vor der Insolvenz. Die wirtschaftliche Belastung aufgrund von Corona nimmt in der Gastronomie stetig zu und gefährdet viele Betriebe.
Durch die anhaltende Ausnahmesituation werden Gastronomie und Hotellerie weiterhin auf eine harte Probe gestellt. Die schrittweise Öffnung von Gastronomiebetrieben ist unter Auflagen seit dem 9. Mai zugelassen. Die Zeitpunkte und Vorgaben für die Wiedereröffnung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Trotz der Tatsache, dass die Betriebe langsam wieder öffnen dürfen, hat es das Gastgewerbe schwer. Mit der Umsetzung der notwendigen Voraussetzungen zur Öffnung tun sich viele Gastronomen schwer. Öffnen oder weitere Lockerungen abwarten, das ist die Frage. Wer sich für die Nutzung der neuen Lockerungen entscheidet, muss auf jeden Fall einiges beachten:
- Sicherheitsabstand von 1,5 Metern
- Mund-Nase-Bedeckung
- Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienestandards
- ggf. Kontaktbeschränkungen kontrollieren
- Registrierung der Gästedaten
- Reservierungspflicht bzw. -empfehlung
- Begrenzungen einhalten (Platzkapazität, Öffnungszeiten, gastronomisches Angebot z.B. Buffets)
- Verhaltensregeln für Gäste aushängen und aufzeigen
- HACCP- Konzept auf Corona anpassen
- Mitarbeiterbelehrung
Informieren Sie sich bitte genau über die in Ihrem Bundesland geltenden Vorgaben. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die amtlichen Bestimmungen.
Informationen zum Thema Coronavirus gibt es momentan im Überfluss, darunter entsprechen jedoch nicht alle der Wahrheit. Eine fundierte Grundlage an Informationen ist nun allerdings wichtiger denn je, um die nächsten Schritte für Ihren Betrieb zu planen. Insbesondere gastronomische Einrichtungen sind von den Folgen des Virus betroffen, denn durch die bundesweite Kontaktsperre sind Gastronomiebetriebe, mit einer Ausnahme von Lieferdiensten und Takeaways, jetzt geschlossen. Wir zeigen Ihnen, welche Bestimmungen es aktuell wegen Corona für die Gastronomie gibt und welche Optionen es für Gastronomen und ihre Betriebe gibt.
Lieferdienste und Takeaways als Alternative
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Eine Maßnahme für Ihren Betrieb in der Gastronomie könnte das Angebot eines Lieferdienstes sein. Diese Option ist ideal, um eine neue Umsatzmöglichkeit zu entdecken und den Betrieb nicht komplett schließen zu müssen. Derzeit dürfen Lieferdienste und Takeaways Kunden nämlich weiterhin mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen. Wenn Sie also bereits einen Lieferdienst anbieten, könnten Sie diesen jetzt noch etwas ausbauen, um Ihren Stammgästen auch in dieser Zeit ihre Lieblingsgerichte zuzubereiten. Für den Fall, dass Sie bisher keinen Lieferservice anbieten, könnte sich dieser Geschäftszweig nun lohnen. Selbst wenn die aktuelle Krise vorüber ist, können Sie nach Corona in der Gastronomie von dem Geschäftszweig profitieren, da er eine Steigerung des Umsatzes verspricht. Wem die Herausforderung allerdings zu groß ist, können Kunden die Speisen einfach mitnehmen, statt sie vor Ort zu verzehren.
Hinweis: Essen, das abgeholt oder geliefert wird, muss lediglich mit 7 % besteuert werden. Achten Sie auf die korrekte Angabe bei Ihren Bons.
Wer in der Corona-Krise einen Lieferservice anbieten möchte, sollte sich zunächst über seine Zielgruppe Gedanken machen und sich fragen, ob die Fahrwege überschaubar sind. Legen Sie unbedingt einen Lieferumkreis fest, damit Sie eine hohe Qualität der Speisen sicherstellen und garantieren können, dass die Gerichte die entsprechende Temperatur haben, wenn sie ausgeliefert werden. Wer liefern möchte, benötigt natürlich einen entsprechenden Fuhrpark. Dieser hängt von dem individuellen Lieferradius ab. Kurze Strecken lassen sich beispielsweise prima mit dem Fahrrad oder einem Roller bewerkstelligen. Bei längeren Strecken empfiehlt sich ein Auto. Tipp: Nehmen Sie Vorbestellungen an und sparen so Zeit und Geld. Wichtig ist bloß, dass Sie Ihre Kunden auch über die Möglichkeit, Vorbestellungen zu tätigen, informieren.
Abholung oder Lieferung stellen in der Corona-Krise für die Gastronomie gute Alternativen zum regulären Betrieb dar. Durch die Implementierung dieser Maßnahmen können Gastronomen:
- weiterhin Umsätze generieren
- Personal weiter beschäftigen
- bereits eingekaufte Waren verarbeiten
- Kundenbindung stärken
Kontaktlose Zustellung
Die kontaktlose Zustellung ist die perfekte Lösung, um so wenig direkten Kontakt wie möglich zum Kunden zu haben. Bei der Bestellung kann der Kunde aus einer Reihe von Online-Zahlungsmöglichkeiten wählen, wie beispielsweise Kreditkarte oder PayPal, damit die Speisen komplett kontaktlos zugestellt werden können. Die Bestellung wird in der Regel vor der Tür abgestellt, während sie sich noch in der Box oder Tasche des Lieferanten befindet. Anschließend entnimmt der Kunde den Inhalt und der Lieferant sammelt die Transportbox oder -tasche wieder ein. Die Bestellung wurde nun ganz ohne physischen Kontakt abgeschlossen. Hinweis: Um die Sicherheit von allen Beteiligten sicherzustellen, empfehlen wir die aktuelle Lage genau zu beobachten, um schnellstens auf neue Änderungen oder Anweisungen der Behörden zu reagieren.
Nutzung von Lieferdienst-Apps
Wer sich nicht um die organisatorische Abwicklung kümmern möchte, kann sich für eine Lieferdienst-App entscheiden wo alles automatisch abgewickelt wird. Stellen Sie hierzu einfach Informationen bezüglich Gastronomiebetrieb, Speisen, Öffnungszeiten und Lieferradius bereit. Abgesehen davon haben die Lieferdienste eigene Fahrer, sodass Ihr Fokus lediglich auf der Zubereitung der Gerichte liegt.
Hinweis: Für die Nutzung solch einer Lieferdienst-App fällt eine Provision an.
Tipps zum Thema Corona in der Gastronomie:
- Ruhe bewahren!
- Beachten Sie die strengen Hygieneregeln!
- Lebensmittel gelten derzeit nicht als Überträger.
- Bieten Sie Takeaway an oder beliefern Sie Ihre Kunden.
Lieferdienst nicht möglich?
Sie müssen schließen und können keinen Lieferdienst anbieten, wollen die Zeit aber trotzdem effektiv gestalten, um Ihren Betrieb nach der Krise wieder erfolgreich zu betreiben? Dann sollten Sie die neu gewonnene Zeit nicht ungenutzt lassen! Während der Betriebsschließung können Sie die Zeit sinnvoll nutzen, um Reparaturen, Umbauten oder Verschönerungen vorzunehmen. Richten Sie sich die ideale Großküche ein und statten sie mit dem perfekten Equipment aus. Sie könnten beispielsweise auch den Gastraum neu dekorieren oder Maßnahmen für die Neueröffnung planen. Eine weitere Option wäre es, an Fortbildungen teilzunehmen, lernen Sie neues Fachwissen oder verbessern Sie Ihren Internetauftritt, um Ihr Gastgewerbe bekannter zu machen. Wer jetzt noch seine Außengastronomie vorbereiten möchte, sollte unbedingt unsere Tipps befolgen.
Eine weitere Option wäre es an Fortbildungen teilzunehmen, lernen Sie neues Fachwissen oder verbessern Ihren Internetauftritt, um Ihr Gastgewerbe bekannter zu machen.
Alternatives Einkommen für Ihre Mitarbeiter
Sie können Ihre Mitarbeiter aufgrund von Corona momentan nicht in Ihrer Gastronomie beschäftigen? Momentan werden viele Erntehelfer gesucht. Durch die Schließung der Grenzen fällt ein Großteil der Erntehelfer aus, da eine Vielzahl aus dem Ausland kommt und nicht nach Deutschland einreisen darf. Die angebauten Lebensmittel werden jedoch langsam erntereif, sodass dringend Helfer gesucht werden. Empfehlen Sie daher Ihren Mitarbeitern, übergangsweise in einem landwirtschaftlichen Betrieb in ihrer Näh zu arbeiten. Der notwendige Abstand lässt sich auf dem Feld übrigens auch ohne Probleme einhalten.
2022 Überbrückungshilfe IV
Viele Unternehmen sind auch im neuen Jahr noch extrem von den laufenden Einschränkungen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen. Von der Bundesregierung gibt es auch 2022 umfassende Unterstützung bei coronabedingten Beschränkungen oder gar Schließungen mit der neuen Überbrückungshilfe IV. Betroffene Unternehmen bekommen deshalb im ersten Quartal 2022 Hilfe. Anträge können Sie über die folgende Plattform stellen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Der Förderzeitraum liegt zwischen Januar und März 2022. Alle Anträge sind weiterhin über prüfende Dritte zu stellen wie beispielsweise Ihren Steuerberater.
Verfallen Sie trotz Coronavirus nicht in Panik, aber begegnen Sie dem Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit. Selbst wenn Sie nicht zu einer der Risikogruppen gehören, gilt es, die von sich ausgehende Gefährdung anderer zu minimieren. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, falls es Anzeichen in Ihrem Gastgewerbe gibt, sowohl bei Ihnen als auch bei Ihren Mitarbeitern. Nutzen Sie die Zeit während der Corona-Krise, um neue Umsatzmöglichkeiten für Ihre Gastronomie zu erschließen oder Ihren Betrieb anderweitig nach vorne zu bringen. Bleiben Sie stark und gesund!
geschrieben von Denise